C. Begründung
Gem. § 9 Abs. 8 BauGB
Der Bebauungsplan beinhaltet die Ausweisung eines Gewerbegebietes in einer Größe von ca. 15 ha nördlich von Schechen, zwischen der Bahnlinie Rosenheim-Mühldorf und der B 15 Ortsumfahrung. Im neuen Flächennutzungsplanentwurf, der sich derzeit im Verfahren befindet, ist die Fläche bereits für Gewerbe vorgesehen.
Das Gebiet liegt im Bereich der LandschaftsschutzVO "Inntal".
Die naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Kreisverordnung zum Schutze des Inntals wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 06.09.2000 erteilt.
Mit der Gewerbegebietsausweisung wird beabsichtigt, in erster Linie für ortsansässige Betriebe, jedoch auch für Existenzgründer und Neuansiedlungen ausreichende Gewerbeflächen bereitzustellen. Im gesamten Gemeindebereich wurden bisher keinerlei nennenswerten Gewerbeflächen ausgewiesen. Aufgrund der schlechten Arbeitsplatzsituation in der Gemeinde ist es jedoch dringend notwendig, wohnortnahe Stellenangeboten zu schaffen. Die Größe des geplanten Gewerbegebietes lässt sich ebenso mit den der Gemeinde Schechen zugeteilten Aufgaben im Rahmen der Stadtumlandbereichsfunktion begründen. Die vorgesehene Fläche deckt den Bedarf für eine langfristige Ansiedlungsentwicklung. Auch im Interesse des Landkreises ist es wichtig, Möglichkeiten der Wirtschafts- und Arbeitsplatzförderung zu schaffen und hierzu Gewerbeflächen zu einem angemessenen Kaufpreis zur Verfügung zu stellen.
Im Bebauungsplan wird eine qualifizierte Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes festgelegt, die die Beeinträchtigung der offenen, ebenen Auenlandschaft durch Gewerbebauten minimiert. Ein weiteres Vordringen der gewerblichen Nutzung in Richtung Talau ist langfristig nicht beabsichtigt.