Neues aus dem Bauamt

Das digitale Bauantragsverfahren

Ab dem 01.11.2023 führt nun auch das Landratsamt Rosenheim den „digitalen Bauantrag“ ein.

Dadurch treten für den Bauherrn und seinen Planer Änderungen bei der Abgabe des Antrages ein.

Ab dem 01.11.2023 ist der Bauantrag nicht mehr - wie bisher gewohnt - bei der Gemeinde in 3facher Ausfertigung abzugeben.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Anträge auf Genehmigungsfreistellung und Anträge auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Dafür gibt es zwei Varianten einen Bauantrag direkt beim Landratsamt Rosenheim einzureichen!

  1. Der Bauantrag wird über das Arch.-Büro oder Planungsbüro „digital“ abgegeben.
  2. Der Bauantrag wird in Papierform in 1facher Ausfertigung abgegeben.

Nähere Informationen des Landratsamtes Rosenheim zum digitalen Bauantrag finden Sie ⇒ hier


Ihre Bauverwaltung der Gemeinde Schechen

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an Frau Ludl (Tel. 08039 9067-28) wenden.

Alle Bauantragsunterlagen finden Sie übrigens auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums, auf unserer Website unter Formulare und Onlinedienste oder über die Suchfunktion.

Praktisch ist, dass Sie die Beschlüsse zu den einzelnen Bauanträgen im Nachgang im Bürgerinformationssystem auf unserer Website finden können.