Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Verkehrs- und Straßenrecht

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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    Dienstag 08:00 - 12:00
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    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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Grigull, Anja-Maria

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anja-maria.grigull@schechen.de

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