Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ordnungsamt/Feuerwehrwesen

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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