Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Ettenhuber, Sophie

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr

E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder sophie.ettenhuber@schechen.de

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Hacke, Sieglinde

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr, Rentenanträge

E-Mail-Adresse: sieglinde.hacke@schechen.de oder ewo-pass@schechen.de

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Lazarus, Daniela

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr

E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder daniela.lazarus@schechen.de

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