Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

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Bauleitplanung

Rathaus Schechen

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Neumeier, Sybille

Bauamtsleitung, Bauleitplanung

E-Mail: bauamt@schechen.de oder sybille.neumeier@schechen.de

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