Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Hoch-/Tiefbauamt, Umwelt

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

  • +49 8039 9067-16
  • +49 8039 9067-25
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Platzhalter

Zischgl, Josef

Hoch-/Tiefbauamt, Abwasserentsorgungs-/Wasserversorgungsanlage, Umwelt und Naturschutz

E-Mail: bauamt@schechen.de oder josef.zischgl@schechen.de

Alle Leistungen