Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

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Dangl, Josef

Kämmerei, Standesamt, Verbrauchsgebühren (Wasser, Kanal), Beitragsrecht, Pachtwesen, Friedhofsverwaltung

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