Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Die in der Gemeinde Schechen geltende Badeordnung finden Sie ⇒hier

Ordnungsamt/Feuerwehrwesen

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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