Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Dangl, Josef

Kämmerei, Standesamt, Verbrauchsgebühren (Wasser, Kanal), Beitragsrecht, Pachtwesen, Friedhofsverwaltung

E-Mail-Adressen: sepp.dangl@schechen.de; standesamt@schechen.de; Rechnungen an die Gemeinde bitte im ZUGFeRD- oder PDF-Format direkt an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung@schechen.de

Wittmann, Martina

Standesamt, Mietwesen, Beitragsrecht, Kleineinleiter, Obdachlosenunterbringung

E-Mail-Adresse: martina.wittmann@schechen.de

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