Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter.
Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
- +49 8039 9067-36
- +49 8039 9067-25
- bauamt@schechen.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Grigull, Anja-Maria
Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung
- +49 8039 9067-36
- +49 8039 9067-25
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anja-maria.grigull@schechen.de
Ludl, Anita
Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung
- +49 8039 9067-28
- +49 8039 9067-25
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 2
E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anita.ludl@schechen.de