Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Grigull, Anja-Maria

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anja-maria.grigull@schechen.de

Ludl, Anita

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anita.ludl@schechen.de

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