Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Hanus, Andreas

Gemeindekasse, Grund- und Gewerbesteuerrecht, Hundesteuer, Abfallentsorgungsgebühren

E-Mail-Adressen: andreas.hanus@schechen.de oder kasse@schechen.de; Rechnungen an die Gemeinde bitte im ZUGFeRD- oder PDF-Format direkt an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung@schechen.de

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