Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ludl, Anita

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anita.ludl@schechen.de

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