Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Grigull, Anja-Maria

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anja-maria.grigull@schechen.de

Ludl, Anita

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anita.ludl@schechen.de

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