Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gemeinde Schechen

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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