Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gemeinde Schechen

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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