Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Die Höhe der Kanalgebühren finden Sie unter Steuern/Gebühren/Beiträge
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00

Dangl, Josef
Kämmerei, Standesamt, Verbrauchsgebühren (Wasser, Kanal), Beitragsrecht, Pachtwesen, Friedhofsverwaltung
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- 2. Stock, Zimmer 9
E-Mail-Adressen: sepp.dangl@schechen.de; standesamt@schechen.de; Rechnungen an die Gemeinde bitte im ZUGFeRD- oder PDF-Format direkt an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung@schechen.de