Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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Hanus, Andreas
Gemeindekasse, Grund- und Gewerbesteuerrecht, Hundesteuer, Abfallentsorgungsgebühren
- +49 8039 9067-17
- +49 8039 9067-25
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- 2. Stock, Zimmer 10
E-Mail-Adressen: andreas.hanus@schechen.de oder kasse@schechen.de; Rechnungen an die Gemeinde bitte im ZUGFeRD- oder PDF-Format direkt an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung@schechen.de

Lechner, Peter
Bauhofleitung
- +49 8039 9067-19
- +49 8039 9067-25
- E-Mail senden
- Bauhof, Schloßweg 6
E-Mail-Adressen: peter.lechner@schechen.de oder bauhof@schechen.de