Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Informationen zur (zusätzlichen) digitalen Einreichung von Bauantragsunterlagen

Künftig werden in den Bauausschusssitzungen die Eingabepläne, sprich alle Ansichten, Grundrisse, Schnitte und Lagepläne direkt an der Wand präsentiert, um sie nicht wie bisher von Bauausschussmitglied zu Bauausschussmitglied reichen zu müssen.

Eingabepläne per E-Mail

Daher bitten wir Sie bzw. Ihren Planer, künftig den Eingabeplan des Bauantrags zusätzlich in folgender Form an bauamt(at)schechen.de zu schicken:

  1. Lageplan
  2. Ansichten (Nord, Ost, Süd, West)
  3. Grundrisse aller Geschosse
  4. Schnitte

jeweils als PDF-Datei (DINA4 Querformat)

Bauantragsunterlagen

Die Bauantragsunterlagen müssen Sie trotzdem in dreifacher Ausfertigung bei uns abgeben bzw. im gemeindlichen Briefkasten (am Rathaus) einwerfen. Mittelfristig ist es geplant, dass Bauanträge ausschließlich digital eingereicht werden können.

Öffentliche Beschlüsse in unserem neuen Bürgerinformationssytem

Alle Beschlüsse zu den einzelnen Bauanträgen finden Sie am Folgetag im "Bürgerinformationssystem" auf unserer Website.
 

Ludl, Anita

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anita.ludl@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals