Handelsregister- und Gewerbeabmeldung

Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals