Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern

Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals