Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
Leistungen
- Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung
- Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.