Kirchenaustritt

Wenn Sie nicht länger Mitglied Ihrer Glaubensgemeinschaft sein möchten, haben Sie die Möglichkeit, aus dieser auszutreten.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals