Europäisches Bürgerbegehren zur "Durchsetzung des Menschenrechts auf den Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung"

In den vergangenen Wochen wurde hierzulande sehr kontrovers darüber diskutiert, ob die EU-Pläne, Dienstleistungskonzessionen dem Vergaberecht zu unterwerfen, dazu führen können, dass die Versorgung mit Trinkwasser privatisiert wird und somit die Kommunen die Kontrolle über Preis und Qualität verlieren. Leider konnte sich der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments bei der Beschlussfassung über den Richt-linienvorschlag nicht dazu durchringen, den Bereich Wasserversorgung ganz aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Auch wenn kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände von der Pflicht zur Aus-schreibung ausgenommen sein sollen und der EU-Kommissar Michel Barnier die Vorwürfe eines Zwangs zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung entschieden zurückweist, bleibt eine gewisse Unsicherheit und vor allem die Befürchtung, dass über die Hintertür privaten Konzernen der Zugang auf den Wassermarkt ermöglicht wird.

Vertreter verschiedener Gewerkschaften haben in diesem Zusammenhang unter dem Titel "right2water" eine europäische Bürgerinitiative gegründet, die das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung durchsetzen soll. Es wird unter anderem gefordert, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen, und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen wird. Wäre die europäische Bürgerinitiative erfolgreich, müsste sich die europäische Kommission mit diesen Forderungen aus-einandersetzen. Notwendig hierzu sind eine Million Unterschriften aus mindestens sieben unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten.
Unterzeichnungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Euro-päischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein aktives Wahlrecht besitzen.

Die Unterschrift können Sie online auf den Internetseiten

www.right2water.eu/de

oder

www.WASSER-IST-MENSCHENRECHT.de

leisten. Auf diesen Seiten finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Thema.

Außerdem liegen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer-Nr. 1, Unterschrifts-listen zur Eintragung bereit.

 

 

 

 

 

Weitere INFORMATIONEN

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