Wohnen im Alter

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema „Wohnen im Alter”.

Wohnberatung

Evi Kaesler und Rita Beier sind qualifizierte Wohnberaterinnen und bieten kostenlose und unverbindliche Beratung an. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten sie individuelle Lösungen, informieren über Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung. Außerdem geben sie Vorschläge für Umbaumaßnahmen oder Tipps für Veränderungen in der Wohnung, wie z. B. Möbel umstellen oder der Einsatz von Hilfsmitteln wie z. B. ein Badewannenlift und vieles mehr.

Ihr Ziel ist es, dass die Betroffenen so lange wie möglich im vertrauten Umfeld, also in ihrer eigenen Wohnung gut leben können.

In der Gemeinde Schechen, Telefon 08039 9067-12 oder bei der Fachstelle Wohnberatung im Landratsamt Rosenheim bei Frau Brigitte Neumaier, Telefon-Nr. 08031 392-2281, kann man ihre Hilfe anfordern.

Wichtige Informationen finden sie hier und auch im aktuellen Flyer des Landreises Rosenheim

„Modest Mitterhuber Stiftung”

  • © Gemeinde Schechen
  • © Gemeinde Schechen
  • © Gemeinde Schechen

In einer Bauzeit von zwei Jahren entstanden insgesamt 16 Wohnungen, davon elf Zweizimmer- (50 m²) und fünf Dreizimmerwohnungen (65 m²). Für die Mieter stehen auch Parkplätze, teilweise überdacht, Kellerabteile, ein Fahrradabstell- und ein Waschkeller zur Verfügung. Die Wohnungen und alle Zugänge wurden behindertengerecht gestaltet. Das neu entstandene Gemeinschaftshaus mit dem rund 100 m² großen teilbaren Saal sowie einem Seniorenbüro und Nebenräumen wird schon seit einiger Zeit mit Leben erfüllt. Neben privaten Treffen und Feiern der Bewohner wird der Saal inzwischen von der Seniorengymnastik und der von der Nachbarschaftshilfe Schechen neu ins Leben gerufenen Demenzgruppe genutzt. Seit Mai 2020 dient er auch als Sitzungssaal für die monatlich stattfindenden Gemeinderatssitzungen.

Die architektonisch sehr ansprechende und gelungene Anlage ist mit den großzügig gestalteten Außenanlagen ein echter Gewinn für unsere Gemeinde. Zu verdanken haben wir das Ganze vor allem Modest Mitterhuber, der das 4.000 m² große Baugrundstück für diesen Zweck gestiftet hat. Leider verstarb er fast 90-jährig am 23.8.2017 und konnte die endgültige Fertigstellung nicht mehr miterleben. Als ein Zeichen des Dankes und zur Erinnerung an den großzügigen Stifter wurde der ebenfalls neu gebauten Verbindungsweg zum Ortskern nach ihm benannt. Sehr erfreulich ist auch, dass die veranschlagten Baukosten von 4,4 Mio. € nahezu eingehalten werden konnten. Ein großer Dank gilt dabei dem Freistaat Bayern, der den Bau über das kommunale Wohnraumförderprogramm mit 1,3 Mio. € Zuschuss und einem zinslosen Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € förderte. Die Sparkassenstiftung und das Zentrum Bayern Familie und Soziales unterstützen den Innenausbau mit 33.000 bzw. 36.000 €.

Seit September 2019 ist im Büro des Gemeindschaftshauses ein Seniorenbüro untergebracht.

 

Derzeit sind alle Wohnungen vermietet. Interessierte können sich jedoch auf die Warteliste setzen lassen, hierzu werden keine Unterlagen benötigt.
Es reicht eine formlose E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an sepp.dangl(at)schechen.de oder ein Anruf unter 08039/9067-18.

  • Die Wohnungen werden grundsätzlich nur an Rentner, die das 60ste Lebensjahr vollendet haben oder an Menschen mit Behinderung (mind. 80 % GdB) und erwerbsunfähige Personen vermietet. Da es sich bei dem Wohnprojekt um kein klassisches „Betreutes Wohnen“ handelt, sollen die Mieter überwiegend selbstständig einen eigenen Haushalt führen können. Eine ehrenamtliche Betreuung durch die Nachbarschaftshilfe Schechen und durch die gemeindliche Seniorenbeauftragte ist ebenso angedacht wie die Vermittlung von Dienstleistungen (z. B. Alten- und Krankenpflege, Essen auf Rädern, mobiler Friseur, Physiotherapie im Haus usw.).
  • Für die Wohnungsvergabe gibt es auch gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen. So dürfen die jährlichen Einkünfte den Betrag von 28.000 € für eine Person und 42.000 € für zwei Personen nicht überschreiten; die Vermögensobergrenze liegt bei 150.000 €. Entsprechende Steuer- und Rentenbescheid sowie rechtsverbindliche Erklärungen sind dafür vorzulegen. Die konkrete Einkommensberechnung soll über das Landratsamt Rosenheim erfolgen. Ein so genannter Wohnberechtigungsschein, wie im sozialen Wohnungsbau gefordert, ist hier nicht zwingend notwendig. Außerdem dürfen die Bewerber keine gleich- oder höherwertige Immobilie im Vergleich zur Wohnung in der Seniorenwohnanlage besitzen.
  • Interessenten aus dem Gemeindebereich, bzw. Angehörige von in der Gemeinde Schechen wohnenden Personen werden bei der Wohnungsvergabe vorrangig behandelt.
  • Miete wird nach Einkommen gestaffelt
    Der Mietpreis (=Kaltmiete) wird nach Einkommensstufen gestaffelt. Aus Gründen des sozialen Gefüges in der Wohnanlage werden von den 16 Wohnungen fünf Wohnungen an  Bewerber in der Einkommensstufe (Ekst) I, sechs Wohnungen an Bewerber in der Ekst II und fünf Wohnungen an Bewerber in der Ekst III vergeben.
    Für die Wohnungen im EG und OG beträgt der Mietpreis in der Ekst I (= bis 12 000 € Nettoeinkünfte) und der Ekst II (= bis 16 000  € Nettoeinkünfte)7,50 € je qm Wohnfläche. In der Ekst III (=über 16 000 € Nettoeinkünfte wird der Mietpreis auf 8 € je qm Wohnfläche festgesetzt. Bei den drei Wohnungen im UG wird die Miete um 0,50 €/qm reduziert. Für einen Pkw-Stellplatz bzw. Carportplatz werden monatlich 20 bzw. 40 € erhoben.

Die Gemeinde behält sich allerdings das Recht vor, in sachlich gerechtfertigten, sozialen oder anderen begründeten Härtefällen, abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden.

Die Vergabe der einzelnen Wohnungen an die Bewerber erfolgt nach einer Punkteregelung. Danach werden z.B. für die Gemeindezugehörigkeit (Hauptwohnsitz) pro Jahr 2 Punkte, max. 20 Punkte, vergeben. Menschen mit Behinderung erhalten Punkte nach der Höhe des Grades der Behinderung. Ebenfalls gewichtet wird das Jahreseinkommen. In den einzelnen Einkommensstufen I-III erhalten die Personen mit einem geringeren Einkommen eine höhere Punktezahl. Nach der sich dann ergebenden Reihenfolge erfolgt schließlich die Vergabe der einzelnen Wohnungen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
Herr Dangl, Telefon 08039 9067-18 oder
Herr Salzborn, Telefon 08039 9067-14

Der Zweck der Modest Mitterhuber Stiftung ist nach der Stiftungssatzung die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe von Bürgern der Gemeinde Schechen, insbesondere durch:

  • Unterstützung von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe
  • Unterstützung der Seniorenarbeit in der Nachbarschaftshilfe
  • Aufbau und Organisation von „Betreutem Wohnen zu Hause“
  • Errichtung von alten- und behindertengerechten Wohnungen, auch in Form von betreutem Wohnen und Mehrgenerationenhäusern.

Sie möchten diese Zwecke mit einem Betrag Ihrer Wahl finanziell unterstützen? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie der Modest Mitterhuber Stiftung entweder eine Spende oder eine Zustiftung zukommen lassen. Während Spenden direkt für die genannten Zwecke verwendet werden, werden Zustiftungen dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt und bleiben für immer erhalten.
Mit den Erträgen aus den Zustiftungen, sowie den Spenden werden dann die o. g. gemeinnützigen Zwecke dauerhaft gefördert.

Spenden und Zustiftungen können Sie direkt auf das Konto der Modest Mitterhuber Stiftung bei der

meine Volksbank Raiffeisenbank eG,
IBAN: DE83 7116 0000 0005 6444 45

einzahlen.

Bei Zustiftungen geben Sie bitte als Verwendungszweck einfach „Zustiftung“ an. Auf Anforderung stellt Ihnen die Stiftung auch gerne eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus.

Bei Spenden und Zustiftungen bis zu 200 € gilt Ihr Überweisungsträger als Nachweis für das Finanzamt.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
Herr Dangl, Telefon 08039 9067-18

21. Oktober 2015

 

 

Piha Seniorenzentrum