Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Geschäftsleitung

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

  • +49 8039 9067-14
  • +49 8039 9067-25
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Salzborn, Karl-Heinz

Geschäftsleitender Beamter

Geschäftsleitung

E-Mail: karl-heinz.salzborn@schechen.de

Alle Leistungen