Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
- Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
- Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
- Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.
Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).
Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.
Antrag des Betroffenen
keine
- Identifikationsnachweis
- Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
13 EUR
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
- Gewerbezentralregisterauskunft (zentrales Online-Portal)
Um einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2 und
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt, Soziales
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
- +49 8039 9067-10
- +49 8039 9067-25
- ewo-pass@schechen.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Ettenhuber, Sophie
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Hundeangelegenheiten, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr
- +49 8039 9067-27
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder sophie.ettenhuber@schechen.de
Hacke, Sieglinde
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr, Rentenanträge
- +49 8039 9067-10
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adresse: sieglinde.hacke@schechen.de oder ewo-pass@schechen.de
Lazarus, Daniela
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr
- +49 8039 9067-11
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1 a
E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder daniela.lazarus@schechen.de