Ehrenamt
Alle Informationen rund um die Bayerische Ehrenamtskarte finden Sie nachfolgend bzw. auf Seite des Landkreises Rosenheim.
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes des Landkreises Rosenheim an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren. Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten Vorteile bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft.
Dies kann zum Beispiel der ermäßigte oder kostenlose Eintritt in ein Museum oder ein Schwimmbad sein oder ein Rabatt in einem Geschäft.
Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für den Landkreis Rosenheim, sondern auch für den gesamten Freistaat Bayern. So können Karteninhaber aus dem Landkreis Rosenheim auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden Bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten nutzen.
Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de finden sie alle teilnehmenden Landkreise und Städte.
Folgende persönliche Voraussetzungen für die Bewerbung um eine Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:
- Mindestalter 16 Jahre
- Wohnsitz im Landkreis Rosenheim
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
- Seit mindestens 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv.
- Wer seit mind. 2 Jahren aktiv ist, erhält die 3 Jahre gültige blaue Bayerische Ehrenamtskarte
- Wer mind. 25 Jahre im oben genannten Umfang aktiv ist, erhält die unbegrenzt gültige goldene Bayerische Ehrenamtskarte.
- Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung erhalten ebenso, ohne weitere Prüfung, eine Ehrenamtskarte. Bei einer Dienstzeit von mind. 25 Jahren, erhalten sie die goldene Ehrenamtskarte. Träger des Feuerwehrehrenzeichens erhalten ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte.
- Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt Rosenheim beantragen. Die Anmeldeformulare finden Sie unter den Online-Anträgen auf der Homepage des Landkreises Rosenheim.