Abfall und Wertstoffe

Wertstoffhof und Pflanzensammelstelle in Schechen

Der Wertstoffhof befindet sich hinter dem Rathaus.

Öffnungszeiten Wertstoffhof

Jeden Donnerstag   13.00 - 18.00 Uhr
jeden Samstag   8.00 - 12.00 Uhr

 

 

 

Am Wertstoffhof können KEINE Grünabfälle abgegeben werden (⇒ Pflanzensammelstelle in Au) 

In Schechen, Au, Richtung Waldsee über die B 15-Überführung und nach ca. 200 m vor der nächsten Brücke links abbiegen (ist beschildert).

Öffnungszeiten

Jeden Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
Jeden Samstag   9.00 - 12.00 Uhr
Jeden Samstag im Oktober        9.00 - 15.00 Uhr

Im November ist die Pfanzensammelstelle zu den üblichen Zeiten geöffnet, im Dezember und Januar bleibt sie geschlossen.

  
Anlieferung von Grüngut

Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass die Anlieferung von Grüngut an der Pflanzensammelstelle in Au nur bis zu 1 m³/Tag gebührenfrei ist.

Größere Mengen Schnittgut, insbesondere auch von gewerblichen Anlieferern (Baumschulen, Landschaftsbaubetrieben) sind bei den Kompostieranlagen in Eiselfing oder Noderwiechs (Markt Bruckmühl) anzuliefern.

Neben Grünabfall-Kleinmengen aus privaten Haushalten werden auf beiden Kompostieranlagen auch gemeindliche und gewerbliche Grünabfälle angenommen. Zudem können auf beiden Anlagen Kompost- und Erdenerzeugnisse erworben werden. Näheres erfragen Sie bitte unter den angegebenen Telefon-Nummern oder auf der Homepage.

Abfallentsorgung Restmüll

Die Termine zur Abholung der Restmülltonne finden sie auf der
→ Abfall-Seite des Landkreises Rosenheim
 

Einen Abfuhrkalender mit allen Abholterminen 2024 für Rest- und Papiermüll in der Gemeinde Schechen finden Sie auch
→ hier als PDF

   Restmülltonne 1)

ohne Kompostierung
        €/mtl.

mit Kompostierung 3) 
      €/mtl.

          40 l

         6,00

       5,40

          80 l 

         9,70

       8,60

        120 l

       14,50

     12,90

        240 l    

       29,00

     25,80

     1.100 l Mietbehälter

     273,00 

 

     1.100 l Eigentumsbehälter

       63,00 je Leerung 

 

         70 l Restmüllsack 2)

        5,00   

 

Restmülltonnen gibt es in den Größen 40, 80, 120 und 240 Liter.

Die Restmülltonne können Sie am Wertstoffhof der Gemeinde während der üblichen Öffnungszeiten abholen, zurückgeben oder umtauschen. Bei der Rückgabe und beim Tausch muss die gebrachte Tonne leer und gereinigt sein.

Bei der Abholung denken Sie bitte daran, dass Sie ein Fahrzeug mit ausreichend großem Kofferraum zur Verfügung haben.

Für Rückfragen stehen Ihnen
Herr Lechner, Telefon 08039 9067-19 oder
Herr Hanus, Telefon 08039 9067-17,
jederzeit gerne zur Verfügung.

Sollten Sie weiteres Restmüllvolumen benötigen, können Sie zusätzliche Müllsäcke beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schechen zum Preis von 5,-- € je Müllsack erwerben. Diese gekennzeichneten Müllsäcke können am Abholtag neben die Restmülltonne gestellt werden.

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag bis Freitag            8.00-12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich    14.00-18.00 Uhr

Für alle Grundstückseigentümer/Gebührenschuldner besteht weiterhin die Möglichkeit, die Müllgebühren auf Antrag zu ermäßigen, sofern glaubhaft gemacht wird, dass grundsätzlich alle auf dem  Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe durch Eigenkompostierung verwertet werden.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Hanus, Tel. 08039/9067-17 gerne zur Verfügung.

→ Zum Antrag auf Ermäßigung aufgrund Eigenkompostierung (als PDF)

→ Zum Antrag auf Zuschuss beim Kauf eins Kompostbehälters (als PDF)

Aufgrund der Verwaltungsrichtlinie des Landkreises Rosenheim vom 16.12.2013 wird privaten Haushalten

  • in denen ständig eine pflegebedürftige Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, u.ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind,
  • in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben

in Anwendung der Härtefallregelung des § 6 Abs. 4 die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte um 50 % der Normalgebühr für ein 80-Liter-Restmüllgefäß (4,85 EUR monatlich) ermäßigt.

Der Antrag auf Gebührenermäßigung (als PDF) ist schriftlich bei der Gemeinde Schechen einzureichen.

Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe und einer sozialen Härte sind formlos glaubhaft zu machen.

Bei Mietwohngrundstücken wird die Ermäßigung gegenüber dem Grundstückseigentümer/Gebührenpflichtigen zugunsten der Person/des Haushalts ausgesprochen, für den die Härtefallregelung angewendet wird.

Die nach der alten „Härtefallregelung bei Pflegefällen” beim Landratsamt Rosenheim erfassten Fälle werden weiterhin vom Landratsamt bearbeitet.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Hanus unter Telefon 08039 9067-17 gerne zur Verfügung.

        

Entsorgungsmöglichkeiten und Gebühren für weitere Abfälle:

Altpapier kann am Wertstoffhof und allen Wertstoffinseln entsorgt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, Altpapier direkt bei den Anfallstellen über die sog. "Blauen Tonnen" abholen zu lassen. Die Blauen Tonnen werden in vierwöchentlichem Turnus geleert.

Bitte achten Sie darauf, nur Altpapier, Pappe und Kartonagen einzuwerfen; nur so ist eine anschließende stoffliche Verwertung gewährleistet.

Fragen zur Altpapiertonne klärt das jeweilige Abfuhrunternehmen: z. B.

Die Tonnenbereitstellung und Abfuhr ist kostenlos.

Einen Abfuhrkalender mit allen Abholterminen 2023 für Rest- und Papiermüll in der Gemeinde Schechen als PDF finden Sie → hier

Foto: Landratsamt Rosenheim
Wohin mit leeren Zahnpastatuben, Lippenstiften & Co.?

Täglich fallen im Badezimmer unterschiedlichste Abfälle an. Viele davon landen jedoch im falschen Entsorgungsbehältnis. Richtig getrennt und entsorgt kann ein Großteil davon verwertet werden:

  • Leere Kunststoff- und Kosmetikverpackungen:
    Verpackungen wie Shampoo- und Bodylotionflaschen, Zahnpastatuben, Behälter von Wimperntuschen, Lippenstiften und anderen Kosmetika können über die Container für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim entsorgt werden. Einzelne Verpackungsbestandteile wie Deckel oder die Bürstchen von leeren Wimperntuschen sind vorab von der restlichen Verpackung zu trennen, dürfen jedoch in die gleichen Container gegeben werden.
  • Leere Spraydosen:
    Spraydosen aus Metall wie Deo, Haarspray oder Rasierschaum können ebenfalls über die Container für Verkaufsverpackungen entsorgt werden.
    WICHTIG: Sie müssen vollständig entleert sein! Volle Spraydosen sind beim Personal der gemeindlichen Wertstoffhöfe oder beim Umweltmobil abzugeben.
  • Verpackungen aus Glas:
    Restentleerte Parfümflakons, Cremetiegel oder Deoroller aus Glas gehören zum Altglas und sind sortiert nach den Farben Weiß, Grün oder Braun über die Altglascontainer an den Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln im Landkreis zu entsorgen. Glasverpackungen aus anderen Farben wie z. B. Blau oder Rot, sind zum Grünglas zu geben, da dieses beim Recycling die meisten Fehlfarben verträgt.
  • Verpackungen aus Papier und Karton:
    Umverpackungen, die aus Papier oder Karton bestehen, gehören in die Altpapiersammlung.
    Altpapier kann über die Wertstoffhöfe, die Wertstoffinseln oder die eigene Altpapiertonne entsorgt werden. Befindet sich an der Kartonverpackung z. B. ein Sichtfenster aus Kunststoff, sind diese Bestandteile vorab voneinander zu trennen und der Kunststoffbestandteil über die Container für Verkaufsverpackungen zu entsorgen.Gebrauchte Hygieneartikel wie Wattepads, Kosmetik- und Papiertaschentücher, Binden etc. aber auch Einwegrasierer, Rasierklingen oder Zahnbüsten gehören dagegen in den Restmüll, da es sich hierbei um keine Verkaufsverpackungen handelt.

Sortenreiner Bauschutt kann beim Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Gebühren:
6,00 € Mindestgebühr, danach 6,00 € je 100 ltr.

Bioabfälle getrennt sammeln - Abfälle reduzieren ...

Asbest und Mineralfaserabfälle sind gesundheitsschädlich. Sie dürfen nicht über die Restmülltonne oder am Wertstoffhof entsorgt werden.

Mineralfaserabfälle und Asbest sind Abfälle zur Beseitigung und müssen dem Landkreis Rosenheim oder seinem Beauftragten übergeben werden. Es besteht eine Andien- und Überlassungspflicht.

Asbest ist ein krebserzeugendes Mineral. Gängige Verwendungen sind u. a. in Wellplatten, Fassadenplatten, Dichtschnüren, Spritzasbest, Mörtel und Fliesenkleber sowie in Nachtspeicheröfen. Nähere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen finden Sie im Merkblatt Elektro- und Elektronikaltgeräte auf S. 8.

Die Anlieferung darf nur in zugelassener Verpackung mit der Kennzeichnung „Asbest“ erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass der dafür vorgesehene Sack nicht überladen werden darf und staubdicht zuzubinden ist. Im Bedarfsfall kann er auch abgeklebt werden. Die vorhandenen Trageschlaufen müssen für die Entladung frei bleiben.

Künstliche Mineralfasern (KMF), die häufig auch als Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle oder Rockwool bezeichnet werden, können ebenso krebserregend sein. 

Die Anlieferung darf ebenfalls nur in zugelassener Verpackung mit der Kennzeichnung „Mineralfaserabfälle“ erfolgen. Die dafür vorgesehenen Säcke sind staubdicht zuzubinden.

Kleinmengen (Asbest: bis max. 2 Tonnen; Mineralfaser: max. 6 m³ = rd. 200 kg) können bei der Landkreismüllabfuhr in Bad Aibling angeliefert werden.

Größere Mengen (Asbest: ab 2 Tonnen; Mineralfaser: ab 6 m³ bzw. 200 kg) sind bei der Fa. Zosseder anzuliefern.

Weder Asbest noch Mineralfaserabfälle dürfen über die Restmülltonne oder die Wertstoffhöfe entsorgt werden!

Säcke für Asbest und Mineralfasern können an beiden Standorten erworben werden.

Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Landkreismüllabfuhr Bad Aibling und der Fa. Zosseder sowie weitere Informationen inkl. Preise erhalten Sie im dazugehörigen Merkblatt Andienpflicht für KMF und Asbest oder bei der Abfallberatung Tel.: 08031 / 392 -4313; E-Mail: abfallberatung(at)lra-rosenheim.de

Speiseöle und Fette können beim Wertstoffhof Schechen kostenlos abgeben werden. Gesammelt wird dabei mit dem Öli-Mehrweg-Sammelsystem.

Gegen eine Gebühr von einem Euro wird Ihnen am Wertstoffhof ein leerer Eimer übergeben, der mit bis zu drei Litern Haushaltsölen und Fetten gefüllt und dann abgegeben werden kann. Im Gegenzug wird wieder ein leerer Eimer kostenlos ausgehändigt.

Befüllt werden darf der Öli-Eimer mit gebrauchtem Frittieröl und Bratfett, mit Ölen von eingelegten Speisen, Butter, Margarine, Schmalz und abgelaufenen Speiseölen und -fetten.

Nicht in den Öli-Eimer dürfen Mineral-, Motor- und Schmieröl, Mayonnaisen, Saucen, Speisereste oder sonstige Abfälle.

Aus den Sammelmengen wird Biodiesel, Ökostrom und Wärme erzeugt.

Heiße Öle und Fette dürfen bei der Befüllung des Eimers eine Temperatur von 40 Grad Celsius nicht überschreiten. Zudem sollte der Deckel bei Abgabe am Wertstoffhof gut verschlossen sein.

Weitere Informationen zum Öli finden Sie im

Die Sperrmüllgebühr beträgt 7,50 € je angefangener 1/4

Alle weiteren Infos zur Abgabe und zur Abholung von Sperrmüll finden Sie hier

bzw. im Abfall-ABC unter "Sperrmüll"

           

Verkauf von Grenzsteinen, Mulch, Kompost- und Pflanzenerde

Im Bauhof Schechen gibt es folgende Artikel zum Erwerb

je Stück                 7,00 €

20 kg                     3,50 €

50 Liter                  5,50 €

40 Liter                  7,50 €

50 Liter                   3,50 €