Steuern, Gebühren und Beiträge

Steuertermine

Bitte zahlen Sie unbar, möglichst durch Überweisung auf eines der Konten bei der Gemeindekasse. Bei der Überweisung wird gebeten, unbedingt die auf dem Steuer- bzw. Abgabebescheid angegebene Finanzadresse zu vermerken. Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Mahnungen erinnern wir an die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftverfahrens.

Folgende Steuern und Abgaben sind zur Zahlung fällig:

1. Rate

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Wasser- und Kanalgebühren

2. Rate

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Wasser- und Kanalgebühren

3. Rate

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Wasser- und Kanalgebühren

4. Rate

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Abfallbeseitigungsgebühren
  • Wasser- und Kanalgebühren

Kontoinhaber: Gemeinde Schechen

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN  DE85 7115 0000 0000 2003 37
BIC    BYLADEM1ROS

meine Volksbank Raiffeisenbank eG                             
IBAN  DE71 7116 0000 0000 5105 48
BIC    GENODEF1VRR


Steuerhebesätze

Grundsteuer A     310 %
Grundsteuer B     310 %
Gewerbesteuer     320 %

Hundesteuer

Seit 01.01.2024:

für den ersten Hund      60 €
für jeden weiteren Hund       120 €
für jeden Kampfhund    800 €

Wasser- und Kanalgebühren

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h          27,00 €/Jahr
bis 10 m³/h          67,00 €/Jahr
bis 16 m³/h       111,00 €/Jahr
bis 40 m³/h      379,00 €/Jahr
über 40 m³/h      554,00 €/Jahr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt

1,10 € pro m³ zzgl. MwSt (ermäßigter Steuersatz)

Die Einleitungsgebühr beträgt 1,48 € pro m³ Abwasser.

Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter beträgt jährlich pro Person 17,90 €.

Maßgeblich ist die Zahl der am 30.06. des Jahres, für das die Abgabe zu entrichten ist, auf dem Grundstück gemeldeten Personen.


Abfallbeseitigungsgebühren

Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühren  finden sie ausführlich auf der Seite
Abfall und Wertstoffe


Gebühren für den Erwerb von ...

Am Bauhof kann folgendes kostenpflichtig erworben werden:

Grenzsteine, je Stück     7,00 €
Nährkompost, 20 kg       3,50 €
Pflanzerde, 50 ltr.     5,50 €
Pflanzerde Bio torffrei, 40 ltr.         7,50 €
Rindenmulch, 50 ltr.     3,50 €

Herstellungsbeiträge

Der Beitrag beträgt   

  • pro m² Grundstücksfläche      0,59 € zzgl. MwSt  (ermäßigter Steuersatz)
  • pro m² Geschossfläche           6,85 € zzgl. MwSt  (ermäßigter Steuersatz) 

Beitrag pro m² Geschossfläche       19,83 €


Alle relevanten Satzungen zu oben genannten und weiteren Steuern, Gebühren und Beiträgen finden Sie unter Ortsrecht >>Satzungen und Verordnungen