Steuern, Gebühren und Beiträge
Steuertermine

Bitte zahlen Sie unbar, möglichst durch Überweisung auf eines der Konten bei der Gemeindekasse. Bei der Überweisung wird gebeten, unbedingt die auf dem Steuer- bzw. Abgabebescheid angegebene Finanzadresse zu vermerken. Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Mahnungen erinnern wir an die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftverfahrens.
Folgende Steuern und Abgaben sind zur Zahlung fällig:
1. Rate
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Wasser- und Kanalgebühren
2. Rate
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Wasser- und Kanalgebühren
3. Rate
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Wasser- und Kanalgebühren
4. Rate
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Abfallbeseitigungsgebühren
Kontoinhaber: Gemeinde Schechen
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN DE85 7115 0000 0000 2003 37
BIC BYLADEM1ROS
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN DE71 7116 0000 0000 5105 48
BIC GENODEF1VRR
Steuerhebesätze
Grundsteuer A | 310 % |
Grundsteuer B | 310 % |
Gewerbesteuer | 320 % |
Hundesteuer
für den ersten Hund | 50 € |
für jeden weiteren Hund | 100 € |
für jeden Kampfhund | 300 € |
Wasser- und Kanalgebühren
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h | 27,00 €/Jahr | |
bis 10 m³/h | 67,00 €/Jahr | |
bis 16 m³/h | 111,00 €/Jahr | |
bis 40 m³/h | 379,00 €/Jahr | |
über 40 m³/h | 554,00 €/Jahr |
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt
1,10 € pro m³ zzgl. MwSt (ermäßigter Steuersatz)
Die Einleitungsgebühr beträgt 1,48 € pro m³ Abwasser.
Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter beträgt jährlich pro Person 17,90 €.
Maßgeblich ist die Zahl der am 30.06. des Jahres, für das die Abgabe zu entrichten ist, auf dem Grundstück gemeldeten Personen.
Abfallbeseitigungsgebühren
Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühren finden sie ausführlich auf der Seite
⇒ Abfall und Wertstoffe
Gebühren für den Erwerb von ...
Am Bauhof kann folgendes kostenpflichtig erworben werden:
Grenzsteine, je Stück | 7,00 € |
Nährkompost, 20 kg | 3,50 € |
Pflanzerde, 50 ltr. | 5,50 € |
Pflanzerde Bio torffrei, 40 ltr. | 7,50 € |
Rindenmulch, 50 ltr. | 3,50 € |
Herstellungsbeiträge
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 0,59 € zzgl. MwSt (ermäßigter Steuersatz)
- pro m² Geschossfläche 6,85 € zzgl. MwSt (ermäßigter Steuersatz)
Beitrag pro m² Geschossfläche 19,83 €
Alle relevanten Satzungen zu oben genannten und weiteren Steuern, Gebühren und Beiträgen finden Sie unter Ortsrecht >>Satzungen und Verordnungen