Einheimischenmodell 2021

Vergabe von 6 gemeindlichen Baugrundstücken im Rahmen des sog. „Einheimischenmodells 2021“ im Baugebiet der ehemaligen Gärtnerei „Mühlstätt-Süd“

Nach der ersten Vergaberunde im Jahre 2019 hat der Gemeinderat nun in seiner Sitzung am 12.10.2021 beschlossen, weitere 6 Bauparzellen im Gebiet der ehemaligen Gärtnerei im Rahmen des Einheimischenmodells zu vergeben.

Die Frist für Bewerbungen ist am 03.01.2022 abgelaufen.

Hier die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum abgelaufenen Vergabeverfahren:

Grundsätzlich kann sich jede volljährige und geschäftsfähige Person bewerben, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzt und dessen Einkommen und Vermögen nicht über den festgesetzten Grenzen liegen. Ein Wohnsitz im Gemeindegebiet Schechen ist nicht notwendig. Jedoch erhalten Personen, welche im Gemeindegebiet wohnen regelmäßig eine höhere Punktezahl.

Es werden ein Einfamilienhaus, ein Doppelhaus und ein Reihenhaus (3 Spänner) angeboten. Somit stehen 6 Bauparzellen zur Verfügung. Die jeweiligen Grundstücksgrößen sowie der Bebauungsumfang können den Infounterlagen sowie dem geltenden Bebauungsplan entnommen werden.

Der Grundstückspreis wurde vom Gemeinderat auf 250 €/m² festgelegt. Für den Wohnweg zum Dreispännergebäude beträgt der Verkaufspreis 100 €/m². Den Weg müssen die künftigen Reihenhausbauherrn zu gleichen Teilen miterwerben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Bewerbungen auch auf alle Grundstücke beziehen können. Die Auswahl trifft jeder Bewerber durch Ankreuzen auf dem entsprechenden Antragsformblatt.

Hierzu liegt für jede Bauparzelle eine teilverbindliche Kostenübersicht vor, welche ebenfalls online zur Verfügung steht.

Die Finanzierung ist für die Haupt-/Nebengebäude sowie den Grundstücks(Neben-)kosten nachzuweisen. Bei den zu erwartenden Hausbaukosten kann regelmäßig eine Beratung bei den Kreditinstituten helfen. Natürlich können die Baukosten je nach Größe und Ausstattung der Gebäude stark variieren. Bei einer mittleren Ausstattung und einer Ziegelbauweise kann auch ein Wert von ca. 410,00 € pro m³ umbauten Raum als Erfahrungswert herangezogen werden.

Der Familienstand spielt bei den Antragsvoraussetzungen keine Rolle. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften erhalten jedoch einen Punkt bei der Vergabewertung.

Der Zeitraum, in dem bei der Gemeindeverwaltung die Bewerbungsunterlagen abgegeben werden konnten, ist am 03. Januar 2022 abgelaufen.

Die Vergabekriterien mit Erläuterungen, sowie alle notwendigen Antragsformulare stehen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Unterlagen in Papierform können auch im Rathaus (Bauamt oder bei der Geschäftsleitung) abgeholt werden.

Die Anträge werden von der Verwaltung zuerst auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend folgt eine inhaltliche Prüfung, die sich in zwei Bereiche aufgliedert. Unter dem Punkt „Antragsberechtigter Personenkreis“ werden neben den formalen Kriterien wie die Volljährigkeit des Antragsstellers, auch u.a. die Einkommens- und Vermögensgrenzen geprüft.
Nachdem mehr Bewerber als zu vergebende Grundstücke zu erwarten sind, werden im Anschluss die zugelassenen Bewerbungsunterlagen einer Punktebewertung unterzogen. Dabei spielen die Ortsansässigkeit (50 %) sowie soziale Kriterien (50 %), wie z.B. Kinderzahl, Einkommens- und Vermögenshöhe, Behinderungen oder etwaige Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsmitgliedes eine wichtige Rolle. Bei  Punktegleichstand entscheidet die Dauer der Ortsansässigkeit, vor der Anzahl der Kinder und dem Einkommen.
Die daraus entstehende Bewerberliste bildet die Grundlage für die endgültige Vergabe der Grundstücke durch den Gemeinderat.

Jeder der im Bereich eines Bebauungsplangebietes bauen möchte, muss sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes halten. Der Bebauungsplan ist eine gemeindliche Satzung. Der Bebauungsplan steht allen Interessierten ebenfalls zur Einsichtnahme auf der Homepage zur Verfügung. Bei Fragen hierzu steht Ihnen das gemeindliche Bauamt gerne zur Seite.

TIPP:
Prüfen Sie die zeichnerischen und textlichen Vorgaben des Bebauungsplanes im Rahmen Ihrer Bewerbung. Sind Ihre Bauvorstellungen damit nicht vereinbar, sollten Sie von einer Antragstellung Abstand nehmen.

Sobald die Vergabe der Parzellen von Seiten der Gemeinde feststeht, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht. Darin werden Sie u.a. aufgefordert, das Angebot zum Erhalt einer Bauparzelle innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich anzunehmen. Sobald alle Grundstücksbegünstigten feststehen, wird für diese zum weiteren Ablauf eine Informationsveranstaltung abgehalten.

Die Gemeinde ist noch in Besitz von weiteren „Einheimischengrundstücken“. Wann ein weiteres Vergabeverfahren durchgeführt wird, entscheidet das Gremium zu einem späteren Zeitpunkt. Natürlich ist dann auch eine erneute Bewerbung möglich.

Die Gemeinde führt aus verwaltungstechnischen Gründen keine Warteliste. Erfahrungsgemäß ändern sich bei den Bewerbern oft die persönlichen Umstände. Nachdem die Grundstücke nach dem Bewerbungsverfahren immer aktuell und zeitnah vergeben werden, würde die Führung einer Warteliste nur zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen.

TIPP:
Durch regelmäßige Besuche der gemeindlichen Homepage versäumt man keine Termine und Fristen

Nach dem geschlossenen notariellen Kaufvertrag muss innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau des Wohngebäudes begonnen und spätestens nach 5 Jahren der Einzug stattfinden. Außerdem wird eine 15jährige Eigennutzungsverpflichtung im Grundstückskaufvertrag sowie im Grundbuch gesichert.
Treten wichtige persönliche Umstände ein, diesen Zeitraum nicht einhalten zu können, hat die Gemeinde ein sog. Wiederkaufsrecht. D.h. der Gemeinderat prüft auf begründeten Antrag des Grundstückseigentümers das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes und entscheidet über die Zustimmung zum Verkauf des Anwesens an einen Dritten. Im Falle der Verkaufszustimmung wäre dann der erzielte Verkaufsgewinn anteilig unter Berücksichtigung der Eigennutzungslaufzeit an die Gemeinde abzutreten.
Außerdem müssen natürlich auch die Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes sowie der sonstigen Bauvorschriften eingehalten werden.

Zu allen Fragen bezüglich dem Antrags- und Vergabeverfahren steht Ihnen im Rathaus Schechen
Herr Salzborn,
Zimmer 5, 1. Stock
Tel. 08039 9067-14
E-Mail: karl-heinz.salzborn(at)schechen.de
zur Verfügung.

Für baurechtliche Fragen können auch
Frau Ludl 
Zimmer 2, EG
Tel. 08039 9067-28 (Frau Ludl) 
E-Mail: bauamt(at)schechen.de 
kontaktiert werden.