Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Gemeinde Schechen

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

  • +49 8039 9067-0
  • +49 8039 9067-25
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen