Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Verkehrs- und Straßenrecht

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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Grigull, Anja-Maria

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anja-maria.grigull@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals