Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Beitragsrecht

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Wittmann, Martina

Standesamt, Mietwesen, Beitragsrecht, Kleineinleiter, Spielplätze, Ordnungsamt (Obdachlosenunterbringung, Hundeangelegenheiten)

E-Mail-Adresse: martina.wittmann@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals