Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Dangl, Josef

Kämmerei, Standesamt, Verbrauchsgebühren (Wasser, Kanal), Beitragsrecht, Pachtwesen, Friedhofsverwaltung

E-Mail-Adressen: sepp.dangl@schechen.de; standesamt@schechen.de; Rechnungen an die Gemeinde bitte im ZUGFeRD- oder PDF-Format direkt an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung@schechen.de

Wittmann, Martina

Standesamt, Mietwesen, Beitragsrecht, Kleineinleiter, Spielplätze, Ordnungsamt (Obdachlosenunterbringung, Hundeangelegenheiten)

E-Mail-Adresse: martina.wittmann@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals