Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Enste, Steffi

Personalverwaltung, Kindergarten- und Schulangelegenheiten

E-Mail: steffi.enste@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals