Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Hoch-/Tiefbauamt, Umwelt

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

  • +49 8039 9067-16
  • +49 8039 9067-25
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Platzhalter

Zischgl, Josef

Hoch-/Tiefbauamt, Abwasserentsorgungs-/Wasserversorgungsanlage, Umwelt und Naturschutz

E-Mail: bauamt@schechen.de oder josef.zischgl@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals