Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ludl, Anita

Bauwesen, Bauanträge, Straßenverkehrswesen, kommunale Verkehrsüberwachung

E-Mail-Adressen: bauamt@schechen.de oder anita.ludl@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals