Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauleitplanung

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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Neumeier, Sybille

Bauamtsleitung, Bauleitplanung

E-Mail: bauamt@schechen.de oder sybille.neumeier@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals