Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Bauleitplanung

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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Neumeier, Sybille

Bauamtsleitung, Bauleitplanung

E-Mail: bauamt@schechen.de oder sybille.neumeier@schechen.de

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals