Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Es gehört zu den Aufgaben der Gemeinde, erforderliche Bestattungseinrichtungen herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Die Benutzung regelt sie in einer Satzung. Sie legt darin neben allgemeinen Ordnungsvorschriften beispielsweise auch Details zu den Nutzungsrechten an einer Grabstätte, Anforderungen an die Größe und Lage von Grabstätten und die Dauer der Ruhezeiten für die beigesetzten Verstorbenen fest.
Für die verstorbenen Gemeindeeinwohner gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Die anfallenden Gebühren werden von der jeweiligen Gemeinde in einer Gebührensatzung festgelegt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Die entsprechende Satzung der Gemeinde Schechen finden Sie hier:
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
- +49 8039 9067-18
- +49 8039 9067-25
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Dangl, Josef
Kämmerei, Standesamt, Verbrauchsgebühren (Wasser, Kanal), Beitragsrecht, Pachtwesen, Friedhofsverwaltung
- +49 8039 9067-18
- +49 8039 9067-25
- E-Mail senden
- 2. Stock, Zimmer 9
E-Mail-Adressen: sepp.dangl@schechen.de; standesamt@schechen.de; Rechnungen an die Gemeinde bitte im ZUGFeRD- oder PDF-Format direkt an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung@schechen.de
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.