Reisedokumente für Kinder; Beantragung

Reisedokumente für ein deutsches Kind können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Sie haben für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.

Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist.
Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung

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Ettenhuber, Sophie

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr

E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder sophie.ettenhuber@schechen.de

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Hacke, Sieglinde

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr, Rentenanträge

E-Mail-Adresse: sieglinde.hacke@schechen.de oder ewo-pass@schechen.de

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Lazarus, Daniela

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr

E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder daniela.lazarus@schechen.de

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