Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

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Gemeinde Schechen

Rathaus Schechen

Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen

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