Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Hacke, Sieglinde

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr, Rentenanträge

E-Mail-Adresse: ewo-pass@schechen.de

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Lazarus, Daniela

Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr

E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder daniela.lazarus@schechen.de

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