Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Schule, Kindertagesstätten, Mittags- und Nachmittagsbetreuung
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
- +49 8039 9067-15
- +49 8039 9067-25
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00

Enste, Steffi
Personalverwaltung, Kindergarten- und Schulangelegenheiten
- +49 8039 9067-15
- +49 8039 9067-25
- E-Mail senden
- 1. Stock, Zimmer 6
E-Mail: steffi.enste@schechen.de