Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Verlusterklärung eines Personaldokuments
Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
- § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers - § 25 Passgesetz (PassG)
Ordnungswidrigkeiten
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Schechen)
Verlusterklärung eines Personaldokuments
Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt, Soziales
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
- +49 8039 9067-10
- +49 8039 9067-25
- ewo-pass@schechen.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Ettenhuber, Sophie
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Hundeangelegenheiten, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr
- +49 8039 9067-27
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder sophie.ettenhuber@schechen.de
Hacke, Sieglinde
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr, Rentenanträge
- +49 8039 9067-10
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adresse: sieglinde.hacke@schechen.de oder ewo-pass@schechen.de
Lazarus, Daniela
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr
- +49 8039 9067-11
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1 a
E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder daniela.lazarus@schechen.de