Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Kinderreisepasses sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
• Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
• Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
• Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
- Verlusterklärung eines Personaldokuments
Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
- § 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers - § 25 Passgesetz (PassG)
Ordnungswidrigkeiten
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Schechen)
Verlusterklärung eines Personaldokuments
Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt, Soziales
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
- +49 8039 9067-10
- +49 8039 9067-25
- ewo-pass@schechen.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Ettenhuber, Sophie
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Hundeangelegenheiten, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr
- +49 8039 9067-27
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder sophie.ettenhuber@schechen.de
Hacke, Sieglinde
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr, Rentenanträge
- +49 8039 9067-10
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1
E-Mail-Adresse: sieglinde.hacke@schechen.de oder ewo-pass@schechen.de
Lazarus, Daniela
Pass-, Ausweis- und Meldeamt, Gewerbeamt, Veranstaltungen und vorläufige Gestattungen, Wahlamt, Soziales, Fremdenverkehr
- +49 8039 9067-11
- +49 8039 9067-22
- E-Mail senden
- EG, Zimmer 1 a
E-Mail-Adressen: ewo-pass@schechen.de oder daniela.lazarus@schechen.de