Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.
Bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beim Standesamt beantragen (zum Beispiel für Rentenangelegenheiten, zur Änderung von Ausweispapieren).
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Lebenspartnerschaftsregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
- Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- bei persönlichem Erscheinen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: eine Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel: einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
- Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen | Lebenspartnerschaftsschließung
Hier können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.
- Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Schechen)
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen | Lebenspartnerschaftsschließung
Hier können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Rathaus Schechen
Rosenheimer Str. 13
83135 Schechen
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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
Dangl, Josef
Kämmerei, Standesamt, Verbrauchsgebühren (Wasser, Kanal), Beitragsrecht, Pachtwesen, Friedhofsverwaltung
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Wittmann, Martina
Standesamt, Mietwesen, Beitragsrecht, Kleineinleiter, Obdachlosenunterbringung
- +49 8039 9067-20
- +49 8039 9067-25
- E-Mail senden
- 2. Stock, Zimmer 7
E-Mail-Adresse: martina.wittmann@schechen.de